Tarifanpassung der ÖGK für die Kassenleistungen
Wir informieren darüber, wie die Tarifanpassung der ÖGK für die Kassenleistungen auf Basis der Rahmenvereinbarung mit 2023 im Vertragsbereich und im Wahlbereich (Kostenerstattung 80% vom Vertragspartnertarif) erfolgen wird. Dazu dürfen wir nachstehend die Originalinformation der ÖGK zur Umsetzung der Tarifanpassung 2023 wiedergeben:
,,Ab dem Jahr 2023 wird die bisher vertraglich geregelte rückwirkende Tarifvalorisierung durch die Festsetzung eines vorläufig gültigen Tarifes ersetzt. Dabei wird, nachdem der endgültige Tarif des Vorjahres (also für 2022) feststeht, ein vorläufiger Tarif für das aktuelle Jahr (somit für 2023) festgelegt. Der endgültige Tarif des Jahres 2022 und darauf aufbauend der vorläufige Tarif für das Jahr 2023 kann dabei erst nach Veröffentlichung des endgültigen Verbrauchspreisindex (VPI) für das Jahr 2022 (dieser liegt Ende Februar vor) berechnet werden. Bis zu jenem Zeitpunkt gelten sowohl im Vertragsbereich, als auch im Wahlbereich die bisher gültigen Tarife. Im Wahlbereich gilt der,,alte“ Tarif so lange weiter, bis die neuen Tarife vorläufig festgesetzt wurden — also bis Ende Februar/Anfang März 2023.
Die Umsetzung erfolgt im Vertragsbereich derart, dass aufgrund der Quartalsabrechnung alle Leistungen des Jahres 2023 bereits mit den neuen vorläufigen Tarifen 2023 honoriert werden.
Anhand der aktuell verfügbaren Werte und Prognosen ist davon auszugehen, dass der Stundensatz für das Jahr 2022 aufgrund der derzeit vereinbarten rückwirkenden Tarifvalorisierung auf über 63,00 € (=endgültiger Tarif 2022) steigen wird. Erste Prognosen für das Jahr 2023 zeigen, dass der Stundensatz 2023 rund 67,00 € (= vorläufiger Tarif 2023) betragen wird. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine vorläufige Prognose handelt und es jedenfalls noch zu Änderungen kommen kann!”